Termine sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung per Telefon, E Mail oder über das Kontaktformular möglich.
Sollten Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine frühzeitige Terminabsage.
Erfolgt eine Absage erst innerhalb von 48 h vor dem vereinbarten Termin, wird Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt (s. § 615 BGB).
Private Krankenkassen oder die Beihilfe erstatten je nach Tarifvereinbarungen die Kosten für eine Einzeltherapie. Bitte fragen Sie bei dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Versicherung nach den Modalitäten Ihres Tarifes.
Unter Umständen können Sie teilweise oder zu 100 % mit einer Erstattung der Kosten für die systemische Therapie rechnen.
Kosten für Paartherapie, Familientherapie und Supervision werden grundsätzlich nicht von Krankenkassen übernommen. Paartherapeutische und familientherapeutische Behandlungen gehören zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Sie sind von Ihnen persönlich als Selbstzahler zu tragen.
45 Minuten
60 Minuten
90 Minuten
Es besteht die Möglichkeit, die Therapiekosten gemäß § 33 EstG unter „außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“ steuerlich abzusetzen. Ein Gesichtspunkt ist es, dass es beim Abschluss von Arbeitsunfähigkeits- Lebens- und privaten Krankenversicherungen erhebliche Risikozuschläge geben kann, wenn Sie bei der Gesundheitsprüfung angeben müssen, dass Sie psychotherapeutische Behandlungen wahrgenommen haben. Bei privat finanzierter Psychotherapie sind weder Sie noch ich dazu verpflichtet, hierzu gegenüber Versicherungen Angaben zu machen.
Automated page speed optimizations for fast site performance